Auto Abo Rate von der Steuer absetzen bei Gewerbekunden

Genau wie du Leasing steuerlich absetzen kannst, ist das auch im Rahmen eines Auto Abos möglich. Gewerbliche Kunden können mitunter sehr von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Nutzt du das Fahrzeug zum Beispiel im Rahmen des Auto Abos zu 100 % gewerblich, darfst du die komplette Abo Rate steuerlich geltend machen.

Da dies jedoch eher die Ausnahme darstellen dürfte und der Wagen häufig auch für private Wege genutzt wird, kommt an dieser Stelle das Finanzamt ins Spiel. Die Fahrten werden dann als geldwerter Vorteil angesehen und sind so steuerpflichtig.

Es gibt zwei Möglichkeiten, private Fahrten mit einem Dienstwagen zu versteuern:

  • Fahrtenbuch

  • 1 Prozent Regelung

Mit Fahrtenbuch 

Bei einem Fahrtenbuch handelt es sich um eine schriftliche Dokumentation aller Fahrten, selbst wenn sie noch so kurz ist. Dabei gelten strenge Vorschriften, denn anders als bei der 1 Prozent Regelung (siehe weiter unten), ist dies keine pauschale Versteuerung. Nur, wenn alle Angaben enthalten sind, werden die Aufzeichnungen auch vom Finanzamt akzeptiert.

Dazu gehören:

  • Zweck der Fahrt

  • Datum und Uhrzeit

  • Kilometerstand

  • Geschäftspartner / Kunde

Wichtig:

Private Fahrten müssen sich eindeutig von den geschäftlichen unterscheiden lassen.  Achte außerdem darauf, dass die Aufzeichnungen nicht im Nachhinein verändert werden können. Dieser Gefahr kannst du zum Beispiel mit erprobten Fahrtenbuch-Apps vorbeugen, etwa von Vimcar. 

Die Fahrtenbuch-Methode eignet sich vor allem für diejenigen, die den Firmenwagen eher selten für private Zwecke nutzen. Die Alternative - eine pauschale Besteuerung - bringt dann nämlich gegebenenfalls eine höhere steuerliche Belastung mit sich.  Doch nicht nur das, denn eine pauschale Versteuerung kann sich dann vorteilhaft auf die Steuerlast auswirken.

Mit der 1 Prozent Regelung

Die 1 Prozent Regelung ist die zweite Option zur Versteuerung des Auto Abos. Sie eignet sich ebenfalls für Selbstständige und Arbeitnehmer, die den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen dürfen. 

Hierfür wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil zum Bruttogehalt hinzugerechnet und so im Rahmen der Lohnsteuer versteuert. Aber Achtung: Wer einen sehr hochpreisigen Wagen fährt, zahlt mit dieser Versteuerungsmethode unter Umständen mehr Steuern. Auf der anderen Seite ist diese Option zweifelsfrei die bequemere von beiden und all deine privaten sowie Urlaubsfahrten sind damit zu 100 Prozent abgegolten. 

Entfernungspauschale beim Auto Abo

Wer als Arbeitnehmer oder Selbstständiger geschäftliche Fahrten mit seinem privaten PKW durchführt, kann diese steuerlich geltend machen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein gekauftes, geleastes oder eben abonniertes Fahrzeug handelt. 

So funktioniert es: Pro gefahrenen Kilometer darfst du 30 Cent von der Steuer absetzen.  Dazu musst du jedoch die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz heranziehen. Fernpendler dürfen sich seit 2022 freuen, denn für sie gilt seitdem sogar eine höhere Pauschale. Sie dürfen ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen. 

Sonderregelung für Elektroautos und Plug-in-Hybride 

Wenn Unternehmen oder Selbstständige auf emissionsarme oder emissionsfreie Dienstwagen setzen, lohnt sich das auch steuerlich. Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5-Prozent-Regelung, sofern das Fahrzeug eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern hat oder maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt. Noch günstiger ist es für reine Elektrofahrzeuge: Liegt ihr Bruttolistenpreis bei höchstens 100.000 Euro, greift die 0,25-Prozent-Regelung. Erst bei teureren E-Autos werden 0,5 Prozent zur Berechnung veranschlagt.

Wenn du den Wagen auch beruflich nutzt, kannst du die Kosten für das Auto Abo steuerlich absetzen. Wenn du das Fahrzeug ohne Ausnahme dienstlich nutzt, darfst du sogar 100 % der monatlichen Raten von der Steuer absetzen, musst dies jedoch dennoch beim Finanzamt nachweisen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um einen Kastenwagen, Transporter o.ä. - hier wird angenommen, dass dieser ohnehin nicht privat genutzt wird.

Wenn du deinen Dienstwagen auch privat nutzt, gibt es zwei Wege, wie du diese Fahrten beim Finanzamt angibst. Das kann entweder über das Führen eines Fahrtenbuchs (auch als App möglich) oder die 1 Prozent Regelung erfolgen. Während sich ein Fahrtenbuch vor allem für diejenigen eignet, die das Dienstauto vergleichsweise selten für private Fahrten nutzen, um nicht unnötig viel pauschal zu versteuern, ist die 1 Prozent Regelung die bequemere, aber unter Umständen auch kostenintensivere Variante. Prüfe, welche Option sich für deine individuelle Situation besser eignet.