Der Leasinggeber muss einem Anschluss Leasingvertrag nicht zustimmen. Informiere dich also frühzeitig, ob diese Option besteht.
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Auslaufende Leasingverträge Auto
In der Regel informiert die Leasinggesellschaft den Leasingnehmer einige Monate vor Ende der Laufzeit über den auslaufenden Leasingvertrag. Selbst wenn dir das Datum nicht gegenwärtig ist, kannst du dich so in Ruhe darauf vorbereiten. Häufig gibt der Leasingnehmer sein Fahrzeug dann an den Leasinggeber zurück. Diese ist jedoch nur eine von mehreren Optionen. Solltest du deinen Wagen etwa weiterhin nutzen oder gar kaufen wollen, solltest du dich unbedingt rechtzeitig mit deinem Vertragspartner in Verbindung setzen.
Option 1: Leasingrückgabe
Die wohl klassischste Variante beim Thema „auslaufende Leasingverträge” ist die Leasingrückgabe. Hierbei gibst du dein Fahrzeug inklusive des gesamten Zubehörs (Ersatzschlüssel, Radsätze, etc.) zum Ende der Leasinglaufzeit an den Leasinggeber zurück. Außerdem wird der Wagen auf eventuelle Schäden hin untersucht. Die Frage „Gebrauchsspur oder wertmindernder Schaden?” steht hierbei oft im Vordergrund, denn sie entscheidet darüber, ob du etwas nachzahlen musst oder nicht. Für sogenannte Minderwerte, die durch eine übermäßige Beanspruchung des Fahrzeugs entstanden sind, musst du als Leasingnehmer aufkommen. Normale Gebrauchsspuren - wie kleine Kratzer oder Abnutzungen am Lenkrad - sind hingegen in der Regel kein Problem. Sie sind bereits einkalkuliert und verursachen im Normalfall keine Kosten.
Option 2: Anschluss Leasingvertrag
Dein Leasingvertrag läuft aus, aber du möchtest dein Fahrzeug auch weiterhin nutzen? Mit einem Anschluss Leasingvertrag ist das möglich. In der Regel sind die Leasingraten dabei sogar deutlich günstiger als zuvor, denn sie werden auf Grundlage des Fahrzeugrestwerts neu berechnet.
Wichtig:
Option 3: Leasing mit Kaufoption
Eine weitere Möglichkeit bei auslaufenden Leasingverträgen ist das Leasing mit Kaufoption, bei dem du das Fahrzeug im Anschluss an die Vertragslaufzeit erwerben kannst. Die Kaufoption muss bereits zu Beginn im Leasingvertrag als sogenanntes Ankaufsrecht schriftlich festgehalten werden. Der Leasingnehmer kann sich am Ende der Laufzeit entscheiden, ob er das Leasingauto wirklich kauft oder doch lieber zurückgibt.
Option 4: Andienungsrecht
Auch beim Andienungsrecht erwirbt der Leasingnehmer das Leasingauto nach Vertragsende. Im Unterschied zum Leasing mit Kaufoption wird er hierbei jedoch vom Leasinggeber zum Kauf verpflichtet.
Gut wissen:
Ist das Andienungsrecht im Leasingvertrag festgehalten, bedeutet dies lediglich das Recht des Leasinggebers, den Leasingnehmer zum Kauf zu verpflichten. Kann der Leasinggeber jedoch ein besseres Geschäft auf dem freien Markt abschließen, darf / wird er diese Möglichkeit nutzen. Der Leasingnehmer hat in diesem Falle kein Recht, das Leasingauto zu erwerben.
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