Du als Leasingnehmer hast keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Anschlussfinanzierung, es sei denn, sie ist zum Beispiel im Rahmen eines Leasings mit Kaufoption vertraglich geregelt. Ist das nicht der Fall, muss der Leasinggeber zustimmen.
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Anschlussfinanzierung nach Leasing
Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man die Möglichkeit für den Leasingnehmer, den Restwert des Leasingfahrzeugs nach Ablauf der Leasinglaufzeit in monatlichen Raten abzuzahlen. Mit der letzten Rate der Anschlussfinanzierung geht der Wagen in den Besitz des (dann ehemaligen) Leasingnehmers über.
Gut zu wissen:
Anschlussfinanzierung: frühzeitig mit dem Leasinggeber sprechen
Wer mit dem Gedanken einer Anschlussfinanzierung nach dem Leasing spielt, sollte rechtzeitig vor Vertragsende beim Leasinggeber anfragen, ob diese Option besteht. Alternativ kannst du natürlich auch die komplette Summe des Restwerts auf einmal zahlen, auch hier ist das Einverständnis des Leasinggebers vonnöten.
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Der Gesamtrabatt ist max. so hoch wie die erste Rate, jedoch nicht höher als 250€.